Impfpflicht in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
Für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen -also auch in Arzt- und Zahnarztpraxen- gilt vom 16.03.2022 an eine gesetzliche Impfpflicht gegen COVID-19. Nach § 20a des Infektionsschutzgesetzes hat der Praxisinhaber die …