Irreführenden Gestaltung einer Internet-Terminbuchungsplattform

Das Landgericht Berlin hat in einem Urteil vom 18.11.2025 (AZ 52 O 149/25) eine bekannte Online-Arztterminplattform zur Unterlassung verurteilt.

Trotz Auswahl des Filters „Nur Termine mit gesetzlicher Versicherung anzeigen“ erschien weiterhin eine Auswahl von Terminen, die für gesetzlich Versicherte nur als Selbstzahlungstermine oder Privatsprechstunden buchbar waren. Dies stelle eine Irreführung der Nutzerinnen und Nutzer dar, weil die Erwartung, ausschließlich nach den Bedingungen der gesetzlichen Krankenversicherung abrechenbare Termine zu erhalten, objektiv enttäuscht wird.

Diese Darstellung beeinflusse die Entscheidung der Verbraucherinnen und Verbraucher über die Auswahl eines konkreten Termins, da sie im Buchungsverfahren aufwändige Suchprozesse vermeiden wollen und daher auch für sie nachteilige Termine eher akzeptieren könnten, wenn diese erst spät als solche erkennbar werden.