Keine Vollkostenerstattung für Telematikinfrastruktur
In Baden-Württemberg hat ein Vertragsarzt seinen Honorarbescheid angefochten, mit der Begründung, dass ihm die Kosten für die Einführung und den Betrieb der Telematikinfrastruktur in voller Höhe erstattet werden müssten, wohingegen …
