Zur Darlegungspflicht einer BAG bei sachlich-rechnerischer Richtigstellung
Vertragsärzte trifft die Pflicht zur peinlich genauen Abrechnung. Dabei handele es sich um das Fundament des auf Vertrauen in die Richtigkeit der Berechnungsdaten beruhenden Systems der vertragsärztlichen Versorgung (so Landessozialgericht …