RAe Barth und Dischinger - Kanzlei für Medizinrecht Holtenauer Straße 94 - 24105 Kiel - Tel. 0431-56 44 33 Richard-Wagner-Straße 6 - 23556 Lübeck - Tel. 0451 - 484 1414 info@medrechtpartner.de
RAe Barth und Dischinger

Sicherung und Erweiterung des Wissensstandes
Wir bilden uns ständig weiter

Die qualifizierte Beratung unserer Mandanten ist uns sehr wichtig. Deshalb nehmen wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Barth und Dischinger, regelmäßig an den Fortbildungen der Bundesrechtsanwaltskammer und zusätzlichen Fortbildungen zu unseren Fachgebieten teil.

Die Fortbildung als Fachanwalt

Für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung hat der Anwalt besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen gemäß der Fachanwaltsordnung nachzuweisen. Dabei müssen die theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen auf diesem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Sowohl die praktischen Erfahrungen (Dauer der spezialisierten anwaltlichen Tätigkeit, Anzahl fachlich einschlägiger Fälle) wie auch die theoretische Ausbildung mit Klausuren werden durch die Rechtsanwaltskammer überprüft.

Nach Erlangung der Fachanwaltsbezeichnung ist der Fachanwalt verpflichtet, sich jährlich durch entsprechende Fortbildungen in seinem Spezialgebiet weiterzubilden und dieses gegenüber der Kammer nachzuweisen.

Sowohl diese Pflichtfortbildungen wie auch weitere Veranstaltungen werden von den Anwälten unserer Kanzlei sehr gewissenhaft wahrgenommen.

Das Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer

Jeder Rechtsanwalt kann auf die Dauer von drei Jahren ein geschütztes Nutzungsrecht an einem bundeseinheitlichen Fortbildungslogo der Bundesrechtsanwaltskammer beantragen. Das Fortbildungszertifikat wird ihm erteilt, wenn er die diesem zugrunde liegenden Lizenzbedingungen erfüllt. Rechtsanwälte, die die Voraussetzungen des Fortbildungszertifikats erfüllen, erhalten neben der Genehmigung zur Nutzung des „Q“-Logos auch eine gesonderte Urkunde zum Fortbildungszertifikat ausgehändigt.

Fortbildungszertifikat

Die Fortbildungspflicht der Bundesrechtsanwaltskammer gehört zu den Grundpflichten eines Rechtsanwaltes. Sie gilt als Qualitätssicherung seiner anwaltlichen Leistungen. Sie kommt einerseits dem Mandanten zugute, der auf eine qualifizierte Rechtsberatung vertrauen kann und andererseits dem Rechtsanwalt selbst, dessen zufriedener Mandant wieder ein Mandat für ihn haben wird.